Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nightwalk Team Dresden und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Nightwalk Team Dresden , Inhaber Danilo Hommel,genannt.
2. Anmeldung und Buchung
Jede Anmeldung und Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Nightwalk Team Dresden.
Buchungen können grundsätzlich mündlich, fernmüdlich, per SMS, per Mail oder schriftlich erfolgen. Sie werden mit einer Bestätigung vom Nightwalk Team Dresden mündlich, per SMS, per Mail oder schriftlich verbindlich.
3. Teilnahme und Durchführung
Das Nightwalk Team Dresden verpflichtet sich, die bestätigten Führungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung für eine Durchführung der Veranstaltung durch Absprache mit den Teilnehmern vor Ort und dem Mitarbeiter des Nightwalk Dresden.
4. Preise
Die jeweiligen Preise können den einzelnen Leistungsbeschreibungen entnommen werden. Bei individuellen Buchungen ist die vom Nightwalk Dresden schriftlich oder mündlich bestätigte Preisangabe verbindlich. Ab den 01.01.2017 gelten alle Preise mit 19% MWst.
5. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung oder Bar zu Beginn der Führung. Ausnahmen von der Vorkasse-Regelung bedürfen der schriftlichen Bestätigung vom Nightwalk Dresden. Bei der Buchung ist eine gültige Rechnungsadresse anzugeben.
6. Stornierungen
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ist eine Stornierung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin kostenfrei. In einem solchen Fall werden bereits geleistete Honorare umgehend erstattet. Bei einer späteren Absage bzw. Absage am Tag der Führung bzw. bei Nichterscheinen bzw. Stornierung am Tag der Durchführung des Angebotes berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Tourpreises.
Eine Rückerstattung des Honorares, auch anteilig, auf Grund vorzeitigen Verlassens der Führung, ist ausgeschlossen.
7. Wartezeiten
Die Mitarbeiter vom Nightwalk Team Dresden sind verpflichtet, bei Nichterscheinen der Teilnehmer von gebuchten Führungen eine Wartezeit von 15 Minuten einzuhalten. Die Führungsdauer gebuchter Führungen verkürzt sich der Wartezeit entsprechend. Erscheint eine Gruppe nach 15 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt gilt die Veranstaltung als durch den Kunden abgesagt. Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Interessenten unserer Angebote werden telephonisch informiert, wenn Mitarbeiter zu dem angegeben Termin auf Grund terminlicher Überschneidungen, die Führung verschieben. Eine teilweise oder volle Entschädigung auf Grund einer zeitlichenVerschiebung, wird abgelehnt.
Bei Nichterscheinen des Kunden, auch einzelnen Gruppenmitgliedern bei gebuchter Leistung oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der Leistungen ist das Nightwalk Team Dresden berechtigt, das volle Honorar zu erheben.
8. Haftung
Das Nightwalk Team Dresden haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung. Nightwalk Team Dresden haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt.
Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträgern ist jegliche Haftung ausgeschlossen.Das Nightwalk Team Dresden haftet nicht für Unfälle oder Schäden verursacht durch oder an Personen während der Tour. Der Stadtführer haftet nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände. Nightwalk Team Dresden haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Ausstellungsbesuche, Bahn- oder Busfahrten, Mietfahrräder usw.). Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch.
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen das Nightwalk Team Dresden ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dresden.
10. Schlussbestimmung
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Dresden 2017-2019